Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 14.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3156
BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 14.79 (https://dejure.org/1982,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 6 P 14.79 (https://dejure.org/1982,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 6 P 14.79 (https://dejure.org/1982,3156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins sowie eines Besprechungstermins bei einem Rechtsanwalt - Entsendung von zwei Mitgliedern des Personalrats - Voraussetzung für eine Beschlussfassung bei Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch den Vorsitzenden - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

    Er ist aber auch kein Vertreter im Willen im Sinne der §§ 164 ff. BGB, sondern vertritt den Personalrat in der Erklärung (vgl. BVerwG, ZBR 1983, S. 166; BAG, PersV 1991, S. 479, m.w.N.; vgl. auch Fischer/Goeres, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 45; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 23; Lorenzen, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 20; Havers, a.a.O., § 29 LPVG, Erl. 5.2).
  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die

    Sie kann vielmehr bei Verhinderung ihres Vorstandsmitglieds auch aus Anlaß eines Einzelfalls beschließen, daß ein anderes - nicht dem Vorstand angehörendes - Gruppenmitglied die Mitvertretung ausübt (ähnlich für die Ersetzung des Vorsitzenden im Einzelfall: Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 14.79 - PersV 1983, 316 f.).
  • VG Arnsberg, 15.03.2019 - 20 K 2716/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1982 - 6 P 14.79 -, ZBR 1983, 316.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 6.18

    (Kein) Alleinvertretungsrecht des Vorsitzenden bei Verzicht einer im Personalrat

    Sie kann vielmehr bei Verhinderung ihres Vorstandsmitglieds auch aus Anlaß eines Einzelfalls beschließen, daß ein anderes - nicht dem Vorstand angehörendes - Gruppenmitglied die Mitvertretung ausübt (ähnlich für die Ersetzung des Vorsitzenden im Einzelfall: Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 6 P 14.79 - PersV 1983, 316 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 1 A 2078/01

    Vertretung im personalrechtlichen Beschlußverfahren; Anforderungen an die

    Die Bewertung der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen zur Notwendigkeit der Entsendung eines weiteren (Prozess-)Vertreters entspricht der des BVerwG in der herangezogenen Entscheidung vom 21.7.1982 - 6 P 14.79 -, Buchholz 238.3A § 44 BPersVG Nr. 5 = ZBR 1983, 166 = PersV 1983, 316.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91

    Zu Personalversammlungen der örtlichen Dienststellen kann nur die nächsthöhere

    Dabei wird es sich auf Ladungen zu Personalratssitzungen und auf Beschlüsse des Personalrats stützen (vgl. BVerwG v. 21.7.1982, ZBR 1983, 166, zum Beschluß des Personalrats zur Entsendung eines anderen Mitglieds als des Vorsitzenden zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins und eines Besprechungstermins bei einem Rechtsanwalt).
  • OVG Thüringen, 23.08.2002 - 3 EO 552/02

    Versammlungsverbot

    Weder den Vorschriften des Parteiengesetzes noch den Bestimmungen der Satzung des Landesverbandes lassen sich Anhaltspunkte für eine nur eingeschränkte Vertretungsfunktion des Vorstandes entnehmen, wie dies etwa für den Vorsitzenden einer Personalvertretung gilt, der diese nur im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse vertritt (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 1 ThürPersVG) und deshalb nur die Stellung eines Vertreters in der Erklärung und nicht auch im Willen hat (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 - BVerfGE 91, 367 = NVwZ 1996, 157 = PersV 1995, 168 = PersR 1995, 165 = DVBl. 1995, 610; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1982 - 6 P 14.79 - Buchholz 238.30 § 44 BPersVG Nr. 5 = PersV 1983, 316).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht